Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein Regelwerk der Europäischen Union (EU), das seit 1997 die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten sichern soll. Er legt fest, dass das Haushaltsdefizit eines Landes 3 % und der Schuldenstand 60 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten dürfen.
In der konjunkturellen Normalsituation sind ausgeglichene Haushalte anzustreben; nur in Rezessionen kann eine Defizitquote von 3 % des BIP, im Fall einer schweren Rezession auch darüber hinaus, in Anspruch genommen werden. Außerdem soll der Schuldenstand 60 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Beide Prozentsätze, die sog. Maastricht-Kriterien, beziehen sich auf die Gesamtheit der öffentlichen Haushalte eines Mitgliedstaates, also in Deutschland auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und die Sozialversicherungen.